Um dies einzudämmen, werden immer wieder neue Verordnungen und Regelungen auf den Weg gebracht. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen hilfreiche Webseiten an die Hand geben und häufig gestellte Fragen beantworten:
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Mit wie vielen Leuten darf man sich treffen?
Kontakte zu anderen Menschen soll auf ein absolutes Minimunm reduziert werden. Seit dem 02. November gilt eine Kontaktbeschränkung, die seither immer wieder verschärft wurde. Seit dem 11. Januar 2021 ist ein Treffen nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person außerhalb des Hausstandes sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt.
(Quelle: www.bundesregierung.de)
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Gelten aktuell in der Rhön Beherbergungsverbote?
Seit dem 02. November gilt bundesweit voraussichtlich bis 14. Februar ein Beherbergungsverbot für private Reisen. Übernachtungsangebote dürfen nur für notwendige nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden..
(Quelle: www.bundesregierung.de)
💡 Kommunizieren Sie mit Ihren Gästen aktiv die momentanen Beschränkungen und Hinweise. Falls Sie Unterkunftsmöglichkeiten für nicht private Reisen anbieten, erläutern Sie das Hygienekonzept ihres Hauses.💡
Hilfreiche Website
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Kann ich Novemberhilfe beantragen?
Seit dem 25. November kann unter anderem von Gastgebern und anderen von den Schließungen betroffenen Betrieben die außerordentliche Wirtschaftshilfe „Novemberhilfe“ beantragt werden. Die Novemberhilfe soll im Monat Dezember entsprechend weitergeführt werden (Dezemberhilfe).
Antragsberechtigt sind Vermieter von Ferienwohnungen, wenn sie gewerbliche Einkünfte, also nicht nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen. Voraussetzung ist ferner, dass die Vermietung im Haupterwerb erfolgt, also die Einkünfte aus den Ferienwohnungen mindestens 51 % der gesamten Einkünfte ausmachen.
Vermieter, die keine gewerblichen Einkünfte beziehen, können keine Überbrückungshilfe II beanspruchen.
Informationen zur Novemberhilfe finden Sie unter www.bmwi.de und unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
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Können Gäste die Reise kostenfrei stornieren?
Da es aktuell ein Beherbergungsverbot gibt, müssen Sie als Vermieter die gebuchten privaten Reisen ihrer Gäste kostenfrei stornieren.
Generell gilt:
Eine Pauschalreise kostenfrei stornieren können Kunden dann, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz dafür. Reise- und Sicherheitshinweise alleine reichen hierfür meist nicht aus. Entscheidend ist immer die Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Möchte ein Gast die Reise aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr antreten, hat er keinen Anspruch darauf, die Reise kostenfrei zu stornieren
Sollten landesrechtliche Regelungen in Kraft treten, die die Beherbergung untersagen (sog. regionaler Lockdown), müssen Sie als Vermieter die gebuchten Reisen ihrer Gäste kostenfrei stornieren. Dies gilt auch im Falle eines Beherbergungsverbotes.
(Quelle: https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/corona-recht-versicherung/)
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Ist Wintersport erlaubt?
Zum aktuellen Zeitpunkt müssen die Skilifte in der Rhön vorerst geschlossen bleiben. Langlaufen, Schneeschuhwandern oder Winterspaziergänge in der Natur sind jedoch erlaubt. Hierbei ist auf den Mindestabstand zu achten.
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Welche weitere Regelungen gelten derzeit?
Seit dem 01. Dezember gilt unter anderem:
(Quelle: www.bundesregierung.de)
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Wo finde ich die aktuellen Fallzahlen?
Aktuelle Fallzahlen finden Sie auf der Seite des RKIs oder Sie nutzen die Seite www.covid-plz-check.de, um Daten zum Infektionsgeschehen zu erhalten.
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Wo finde ich die Verordnungen der Bundesländer?
Aktuelle Verordnungen der Bundsländer finden Sie auf folgenden Seiten:
Stand: 29.01.2021
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