Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:
- Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern.
Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude - ebenfalls der LfA Förderbank Bayern - in Betracht. Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die bei Rückfragen Auskunft erteilt. - Mit dem Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen" sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.
4. Bundesförderung
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch bei der KFW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW "Erneuerbare Energien - Standard" (Programmnummer 270) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt sind ebenfalls online abrufbar.
5. Ladesäulen
Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:
Für den Aufbau der geplanten Ladepunkte kann eine Förderung im Rahmen der bayerischen Förderprogramme „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeige in Bayern 2.0“ bzw. „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeige in Bayern“ beantragt werden.
Gleichzeitig unterstützt der Bund im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.