Tourismus und Energiefragen

05.09.22 | Tourismusverband Franken informiert

Der Tourismusverband Franken informierte per E-Mail vom 2. August zum Thema „Tourismus und Energiefragen“. Diese Informationen leiten wir gerne an Sie weiter:

Da auch in der Tourismusbranche Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderungen und Beratungen verstärkt in den Vordergrund rücken, möchten der Tourismusverband Franken Ihnen nachfolgend einige Informationen hierzu übermitteln, die auf Nachfrage vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Verfügung gestellt worden sind.

Diese sind nicht abschließend, geben aber einen guten Überblick, insbesondere im Hinblick auf eine Erstinformation.

Zusätzlich plant der Verband gerade in Zusammenarbeit mit dem BStMWi sowie einem Energie-Netzwerk eine digitale Informationsveranstaltung speziell für Leistungsträger zu diesen Themen und zu Energieeinsparmöglichkeiten.

 

1. Förderung durch das EEG

Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern.

 

2. Allgemeine Links​​​​​​​

Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen stehen folgende Angebote zur Verfügung:

 

3. Landesförderung

Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:

  • Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern.
    ​​​​​​​Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude - ebenfalls der LfA Förderbank Bayern - in Betracht. Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die bei Rückfragen Auskunft erteilt.
  • Mit dem Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen" sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.

 

4. Bundesförderung

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch bei der KFW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW "Erneuerbare Energien - Standard" (Programmnummer 270) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt sind ebenfalls online abrufbar.

 

5. Ladesäulen

Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:

Online-Seminar

Energieeffizienz und regenerative Energien für Gastronomie und Tourismus

19. September 2022, 09:30 Uhr

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